Der AZR:
• ist ein Ort zur Förderung der Sozial-, Handlungs- und Selbstkompetenzen. Er ist kein Abschiebe- oder Aufbewahrungsort für problematische Schülerinnen und Schüler.
• gewährt Auszeiten aus dem Schul- und Unterrichtsstress für benachteiligte Schülerinnen oder Schüler, auch regelmäßig in festgelegten Stunden.
• gewährt die spontane Aufnahme oder den Gesprächsrahmen bei akut auftretenden Problemfällen.
• ermöglicht die Gewährleistung des Unterrichts, durch Reflexion, Zielsetzung und Vereinbarung